FAU Pfalz / Saar bei der „Hexenküche“ in Trier

Ein Gespenst geht um in Trier – das Gespenst des Anarcho-Syndikalismus. Dort bildet sich ein neues FAU Syndikat und wir von der FAU Pfalz / Saar hatten die Freude, unsere Genoss*innen bei ihrem Aufbau zu unterstützen.

Drei unserer Genossinnen hielten am 25.06.23 einen Vortrag in der Scheinbar Trier, um unsere basisdemokratische Gewerkschaftsarbeit in der FAU vorzustellen. Zum Event „Hexenküche“ eingeladen hatte Die Plattform Trier. Die „Hexenküche“ ist ein Format der Plattform, bei dem es neben einem inhaltlichen Input auch köstliches, veganes Essen gibt. Dabei werden bei dem Konzept der „Hexenküche“ gleich die immer noch in der Mehrheitsgesellschaft dominanten Geschlechterrollen mit auf den Kopf gestellt: die Cis-Männer machen die Care-Arbeit, während FLINTA Personen für den Inhalt verantwortlich sind.

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Vortrag: Einblicke in das Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung… diese Begriffe hört man immer wieder. Aber was ist das eigentlich?
In unserem Vortrag werden diese und weitere arbeitsrechtlichen Grundlagen erklärt. Auf viele Sachen hat man ein Anrecht, aber oft weiß man nur wenig Bescheid darüber. Der Vortrag richtet sich vorrangig an Studierende, die in ‚geringfügigen Arbeitsverhältnissen‘ arbeiten—sei es als Hiwi, im Laden, in der Gastro oder anderswo. Denn auch dort gelten diese Rechte.

Der Referent Klaus Weller ist ehemaliger Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft ver.di und Mitglied der FAU Pfalz/Saar.
Die Freie Arbeiter*innen Union (FAU) ist eine basisdemokratische Gewerkschaft, die sich in regionalen Syndikaten organisert.

Der Vortrag findet am 04.05.2023 um 17:15 am Saarbrücker Uni-Campus im AStA-Freiraum (A 4.4. zwischen Welcome-Center und Kartenbüro) statt. Wir freuen uns auf euch!

Solidarität leisten, politische Verfolgung verhindern. Kleine Solidaritätsaktion am „Tag der politischen Gefangenen“

Weltweit sind linke Aktivistinnen Repression und staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Daran soll der „Tag der politischen Gefangenen“, der am 18. März begangen wird, erinnern. Am 17.03.2023 hat sich die FAU Pfalz/Saar getroffen und an die aktuell im Knast sitzenden Genossinnen Briefe und Postkarten geschrieben und versendet. Wir nutzen dies als Möglichkeit solidarisch mit den gefangenen Menschen zu sein und zeigen ihnen, dass sie nicht vergessen sind. Die Solidarität mit politischen Gefangegen ist jedoch nicht auf diesen Tag zu beschränken, vielmehr muss sie stetig praktiziert werden. Die Möglichkeiten reichen vom Briefe schreiben bis hin zu Soli-Veranstaltungen und (Geld-) Spenden (sammeln). Wir möchten den 18. März als symbolischen Anlass nehmen, hierauf hinzuweisen.

Auf dem Bild wird die Zeitschrift der Roten Hilfe, „Wege durch die Wüste“ und „Wege durch den Knast“ gelesen. Alles gute Texte zum Thema Repression, wie man sie abwehrt und wie man damit umgeht.
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Jahreshauptversammlung

Am 13.11. fand die Versammlung bei den Vielfaltern in Kaiserslautern statt. Coronabedingt ist 2021 leider nicht viel passiert, aber 2022 wird viele Möglichkeiten zu gewerkschaftlicher Aktivität bieten. Zu lange wurde die Pandemie auf dem Rücken des schon vorher überlasteten Pflegepersonals ausgesessen. Darüber hinaus wird das Thema Homeoffice sicher die Arbeitswelt verändern – wie stark hängt vor allem von dem Willen der betroffenen Angestellten ab.

Da sich bei uns in der FAU personell einiges geändert hat wird 2022 auch für uns ein interessantes Jahr. Wir planen bereits einen Vortrag für Januar/Februar, dazu aber mehr sobald es Konkretes gibt. Wenn die Pandemie im Frühling abflaut werden auch die offenen Treffen der Ortsgruppen wieder aufgenommen.

Bis dahin bleibt gesund, kämpferisch und organisiert euch!

PS: Hier noch ein kleines Video der FAU Freiburg, über 10 Dinge die du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest

Leiharbeit vor dem Europäischen Gerichtshof

Einen gerichtlichen Erfolg konnten zum Jahresende noch die Kläger*innen für eine Aufwertung der Leiharbeit verbuchen. Zumindest wurde ein Etappensieg bei dem Kampf für die Gleichbezahlung von Leiharbeiter*innen im Entleiherbetrieb erreicht.

Nach vielen Leiharbeitsklagen auf Equal-Pay hat das BAG nunmehr die Rechtsfrage, ob der deutsche Weg zur Regelung der Leiharbeit durch Tarifverträge unter erheblicher Unterschreitung des Gleichheitsgebots insbesondere des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ mit europäischem Recht vereinbar ist, vorgelegt. So heißt es in der Presserklärung des BAG zum Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 AZR 143/19:

„Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.“

Der EuGH wird jetzt darüber entscheiden, ob der Tarifverträge mit dem Unionsrecht (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG) vereinbar ist. Das europäische Gericht wird sich im Besonderen mit der Frage beschäftigen, ob durch die Unterschreitung des Anspruchs auf gleichen Lohn durch den Tarifvertrag der Gesamtschutz der Richtlinie 2008/104/EG noch gewahrt ist. Soweit der EuGH den Gesamtschutz nicht als gewährleistet ansieht, besteht die Hoffnung, dass Leiharbeiternehmer*innen unmittelbar einen Anspruch auf gleichen Lohn haben, wie ihre Kollegen im Entleiherbetrieb.

Bis zu einer Entscheidung des EuGH raten wir Leiharbeiternehmer*innen zur Klage auf gleichen Lohn. Die Klage wird im Zweifel von den Arbeitsgericht bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Der Vorteil ist, dass die Ansprüche auf gleicher Lohn dann nicht mehr von den Ausschlussfristen erfasst werden, sodass der Kläger seine Ansprüche bei einer positiven Entscheidung auf Luxemburg behält. Insbesondere ausgeschiedene Leiharbeiter*innen oder Leiharbeiter*innen, die kurz vor einem Arbeitgeberwechsel stehen, sollte tätig werden und die Klage einreichen, um ihre möglichen Ansprüche auf höhere Löhne zu sichern.

Lohnauszahlung in Bäckerei erreicht

Minijobberinnen und Minijobber haben oft mit scheinbar ungeregelten Arbeitsverhältnissen und dubiosem Verhalten ihrer Chefs zu kämpfen. So erging es auch einer Kollegin, die bei einem Bahnhofsbäcker in Kaiserslautern beschäftigt war.
Ihr Chef händigte den Beschäftigten keine Niederschrift ihres Arbeitsvertrages aus, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und verzögerte die Lohnauszahlungen ein ums andere Mal. Nachdem sie aus persönlichen Gründen gekündigt hatte, wendete sich die Minijobberin an die FAU Pfalz/Saar, um die Auszahlung des noch ausstehenden Lohns für einen ganzen Monat zu erreichen. Wir forderten den Chef daraufhin schriftlich auf, den fehlenden Betrag endlich zu zahlen. Nun hat er versprochen, dass er das Geld unserer Kollegin noch diese Woche auszahlt. Wir sind froh, dass wir der Kollegin zu ihrem Recht verhelfen konnten.
Wenn Ihr Minijober*innen kennt, die sich mit solchen oder ähnlichen Problemen herumschlagen, ermutigt sie gerne, sich auch an die gewerkschaftliche Beratung der FAU zu wenden (faukl-arbeitsrecht@fau.org oder 0163-8328758).

Nachbericht – ‚Wer hat, der gibt‘

Einen herzlichen Dank an alle, die am vergangenen Samstag zu unserer Aktion im Rahmen von ‚Wer hat, der gibt‚ gekommen sind!
Wir konnten bei schönstem Wetter mit einem Gläschen Sekt einige Menschen erreichen und das Kernanliegen, Vermögende, und nicht Arbeiter*innen zur Kasse zu bitten, näher bringen. Auch die Vorstellung des YouTube-Kanales ‚systemrelevant‚ war äußerst interessant. Wir können nur empfehlen, die Videos anzuschauen, in denen aus Sicht der Arbeitenden berichtet wird.

Insgesamt hoffen wir auf eine Fortführung und noch mehr Aufmerksamkeit für solche Aktionen, damit sich die Anliegen im Bewusstsein festsetzen.

Wer hat der gibt – Bundesweiter Aktionstag & systemrelevant-Sektempfang

Nach längerer Zeit, in der wir coronabedingt keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen konnten, wird es am 19. September zum bundesweiten Aktionstag des Bündnisses „Wer hat, der gibt“ einen Sektempfang mit Vorstellung des YouTube-Kanales „systemrelevant“ geben.
Wir sagen ganz klar: Für die Krise müssen die Reichen zahlen und nicht Arbeiter*innen!
Zur Veranstaltung

FAU Kaiserslautern: Umbenennung in FAU Pfalz/Saar

Die FAU Kaiserslautern ändert ihren Namen in FAU Pfalz/Saar.
Grund für die Umbenennung ist, dass unsere Mitglieder aus den gesamten Regionen Pfalz und Saarland kommen, darunter neben Kaiserslautern etwa Neustadt an der Weinstraße, Homburg, Saarbrücken und Landau. Auch unsere Aktivitäten beschränken sich nicht nur auf Kaiserslautern. Mit der Namensänderung wollen wir dem Rechnung tragen und zugleich Interessierte aus der gesamten Region ansprechen.