Am 13.11. fand die Versammlung bei den Vielfaltern in Kaiserslautern statt. Coronabedingt ist 2021 leider nicht viel passiert, aber 2022 wird viele Möglichkeiten zu gewerkschaftlicher Aktivität bieten. Zu lange wurde die Pandemie auf dem Rücken des schon vorher überlasteten Pflegepersonals ausgesessen. Darüber hinaus wird das Thema Homeoffice sicher die Arbeitswelt verändern – wie stark hängt vor allem von dem Willen der betroffenen Angestellten ab.
Da sich bei uns in der FAU personell einiges geändert hat wird 2022 auch für uns ein interessantes Jahr. Wir planen bereits einen Vortrag für Januar/Februar, dazu aber mehr sobald es Konkretes gibt. Wenn die Pandemie im Frühling abflaut werden auch die offenen Treffen der Ortsgruppen wieder aufgenommen.
Bis dahin bleibt gesund, kämpferisch und organisiert euch!
Einen gerichtlichen Erfolg konnten zum Jahresende noch die Kläger*innen für eine Aufwertung der Leiharbeit verbuchen. Zumindest wurde ein Etappensieg bei dem Kampf für die Gleichbezahlung von Leiharbeiter*innen im Entleiherbetrieb erreicht.
Nach vielen Leiharbeitsklagen auf Equal-Pay hat das BAG nunmehr die Rechtsfrage, ob der deutsche Weg zur Regelung der Leiharbeit durch Tarifverträge unter erheblicher Unterschreitung des Gleichheitsgebots insbesondere des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ mit europäischem Recht vereinbar ist, vorgelegt. So heißt es in der Presserklärung des BAG zum Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 AZR 143/19:
„Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.“
Der EuGH wird jetzt darüber entscheiden, ob der Tarifverträge mit dem Unionsrecht (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG) vereinbar ist. Das europäische Gericht wird sich im Besonderen mit der Frage beschäftigen, ob durch die Unterschreitung des Anspruchs auf gleichen Lohn durch den Tarifvertrag der Gesamtschutz der Richtlinie 2008/104/EG noch gewahrt ist. Soweit der EuGH den Gesamtschutz nicht als gewährleistet ansieht, besteht die Hoffnung, dass Leiharbeiternehmer*innen unmittelbar einen Anspruch auf gleichen Lohn haben, wie ihre Kollegen im Entleiherbetrieb.
Bis zu einer Entscheidung des EuGH raten wir Leiharbeiternehmer*innen zur Klage auf gleichen Lohn. Die Klage wird im Zweifel von den Arbeitsgericht bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Der Vorteil ist, dass die Ansprüche auf gleicher Lohn dann nicht mehr von den Ausschlussfristen erfasst werden, sodass der Kläger seine Ansprüche bei einer positiven Entscheidung auf Luxemburg behält. Insbesondere ausgeschiedene Leiharbeiter*innen oder Leiharbeiter*innen, die kurz vor einem Arbeitgeberwechsel stehen, sollte tätig werden und die Klage einreichen, um ihre möglichen Ansprüche auf höhere Löhne zu sichern.
Minijobberinnen und Minijobber haben oft mit scheinbar ungeregelten Arbeitsverhältnissen und dubiosem Verhalten ihrer Chefs zu kämpfen. So erging es auch einer Kollegin, die bei einem Bahnhofsbäcker in Kaiserslautern beschäftigt war. Ihr Chef händigte den Beschäftigten keine Niederschrift ihres Arbeitsvertrages aus, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und verzögerte die Lohnauszahlungen ein ums andere Mal. Nachdem sie aus persönlichen Gründen gekündigt hatte, wendete sich die Minijobberin an die FAU Pfalz/Saar, um die Auszahlung des noch ausstehenden Lohns für einen ganzen Monat zu erreichen. Wir forderten den Chef daraufhin schriftlich auf, den fehlenden Betrag endlich zu zahlen. Nun hat er versprochen, dass er das Geld unserer Kollegin noch diese Woche auszahlt. Wir sind froh, dass wir der Kollegin zu ihrem Recht verhelfen konnten. Wenn Ihr Minijober*innen kennt, die sich mit solchen oder ähnlichen Problemen herumschlagen, ermutigt sie gerne, sich auch an die gewerkschaftliche Beratung der FAU zu wenden (faukl-arbeitsrecht@fau.org oder 0163-8328758).
Einen herzlichen Dank an alle, die am vergangenen Samstag zu unserer Aktion im Rahmen von ‚Wer hat, der gibt‚ gekommen sind! Wir konnten bei schönstem Wetter mit einem Gläschen Sekt einige Menschen erreichen und das Kernanliegen, Vermögende, und nicht Arbeiter*innen zur Kasse zu bitten, näher bringen. Auch die Vorstellung des YouTube-Kanales ‚systemrelevant‚ war äußerst interessant. Wir können nur empfehlen, die Videos anzuschauen, in denen aus Sicht der Arbeitenden berichtet wird.
Insgesamt hoffen wir auf eine Fortführung und noch mehr Aufmerksamkeit für solche Aktionen, damit sich die Anliegen im Bewusstsein festsetzen.
Nach längerer Zeit, in der wir coronabedingt keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen konnten, wird es am 19. September zum bundesweiten Aktionstag des Bündnisses „Wer hat, der gibt“ einen Sektempfang mit Vorstellung des YouTube-Kanales „systemrelevant“ geben. Wir sagen ganz klar: Für die Krise müssen die Reichen zahlen und nicht Arbeiter*innen! Zur Veranstaltung
Die FAU Kaiserslautern ändert ihren Namen in FAU Pfalz/Saar. Grund für die Umbenennung ist, dass unsere Mitglieder aus den gesamten Regionen Pfalz und Saarland kommen, darunter neben Kaiserslautern etwa Neustadt an der Weinstraße, Homburg, Saarbrücken und Landau. Auch unsere Aktivitäten beschränken sich nicht nur auf Kaiserslautern. Mit der Namensänderung wollen wir dem Rechnung tragen und zugleich Interessierte aus der gesamten Region ansprechen.
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat heute entschieden, den Fall eines ehemaligen Leiharbeiters, der gegen seine schlechtere Bezahlung geklagt hatte, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Leiharbeiter, ein Mitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern, hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen, und nach einigen Monaten Klage dagegen eingelegt. In der Verhandlung stellte der Richter fest, dass vor deutschen Gerichten kontrovers diskutiert werde, ob diese Ungleichbehandlung mit der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit vereinbar sei. Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob die deutsche Rechtslage, die die systematische Unterbezahlung von Leiharbeitern ermöglicht, Bestand haben kann. „Das heutige Ergebnis vor dem Arbeitsgericht ist ein wichtiger Schritt!“ freut sich David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern. „Wir sind der Ansicht, dass innerhalb eines Betriebes der Grundsatz ‚Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn‘ gelten muss. Wir hoffen, dass der EuGH unserer Argumentation folgt und der Ausbeutung durch Leiharbeit in Deutschland einen Riegel vorschiebt.“ Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern ist der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.
Am Montag den 25. Mai um 10.30 Uhr findet im Fall eines Leiharbeiters, der auf Gleichbehandlung klagt, am Arbeitsgericht Kaiserslautern der Kammertermin statt. Der Kollege, der Mitglied der FAU Kaiserslautern ist, hatte Klage gegen ungleiche Bezahlung eingereicht. Für seine Arbeit bei einem privaten Müllentsorgungsunternehmen hatte er 4€ pro Stunde weniger verdient als seine fest angestellten Kollegen. Ziel der FAU ist ein Grundsatzurteil, dass der Ausbeutung von Leiharbeitern als billiger Arbeitskraft einen Riegel vorschiebt. Die Klage ist Teil einer Kampagne des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Däubler und des Netzwerks Labournet, die eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erreichen wollen.
Die FAU Kaiserslautern bittet um solidarische Verbreitung dieser und anderer Berichte, um die Kampagne gegen die Ausbeutung von Leiharbeitern zu unterstützen.
Am gestrigen 1. Mai waren FAU-Mitglieder in der Pfalz und Saarpfalz unterwegs. In den Städten Neustadt/Weinstraße, Kaiserslautern und Homburg/Saar wurde die 1. Mai Zeitung der FAU in Briefkästen geworfen und Plakate aufgehängt. Auf den Plakaten wird unsere gewerkschaftliche Beratung beworben, außerdem rufen wir Arbeiterinnen und Arbeiter dazu auf, Gewerkschafts-Mitglieder zu werden.
Die FAU-Kaiserslautern unterstützt die Aufrufe der CNT-Valencia und und spendet 200,- € aus der Kasse, die den streikenden Arbeitet*innen in Valencia zugutekommen. Neben der Spende des Allgemeines Syndikats haben sich auch mehrere Mitglieder privat finanziell an dem Aufruf beteiligt.