FAU Pfalz / Saar bei der „Hexenküche“ in Trier

Ein Gespenst geht um in Trier – das Gespenst des Anarcho-Syndikalismus. Dort bildet sich ein neues FAU Syndikat und wir von der FAU Pfalz / Saar hatten die Freude, unsere Genoss*innen bei ihrem Aufbau zu unterstützen.

Drei unserer Genossinnen hielten am 25.06.23 einen Vortrag in der Scheinbar Trier, um unsere basisdemokratische Gewerkschaftsarbeit in der FAU vorzustellen. Zum Event „Hexenküche“ eingeladen hatte Die Plattform Trier. Die „Hexenküche“ ist ein Format der Plattform, bei dem es neben einem inhaltlichen Input auch köstliches, veganes Essen gibt. Dabei werden bei dem Konzept der „Hexenküche“ gleich die immer noch in der Mehrheitsgesellschaft dominanten Geschlechterrollen mit auf den Kopf gestellt: die Cis-Männer machen die Care-Arbeit, während FLINTA Personen für den Inhalt verantwortlich sind.

Vor etwa 20 Leuten erläuterten wir die konkreten und allgegenwärtigen Formen des Klassenkampfes – denn dieser findet nicht nur in Betrieben statt, sondern begegnet uns allen auch außerhalb des Betriebes. Wir zeigten auf, wie sich Menschen immer wieder gegen den täglichen Klassenkampf von oben wehren. Wir betrachteten die aktuellen Bedingungen für gewerkschaftliche Arbeit in der Bundesrepublik Deutschland: Zum einen, wie sich die Tätigkeit der großen Gewerkschaften im sozialpartnerschaftlichen Aushandeln der Arbeitsbedingungen mit den Unternehmerverbänden und dem Staat gestaltet. Zum Anderen, wie diesbezüglich die FAU versucht mittels ihrer gewerkschaftlichen Arbeit Kontrapunkte zu setzen. Dahingehend beleuchteten wir auch die Stärken und Schwächen unserer eigenen Gewerkschaft. Wir benannten in diesem Zusammenhang auch besonderen Kampfmittel der FAU: Solidarität und Direkte Aktion.

Exemplarisch gingen wir auf zwei Arbeitskämpfe der FAU ein: Zum einen der Wilde Streik der Erntehelfer*innen beim Bornheimer Spargelunternehmer Richter, bei dem die FAU Bonn den Streikenden tatkräftig zur Seite stand. Zum anderen die von der FAU Pfalz / Saar mitgetragene Kampagne „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn“, die sich für ein Ende der Leiharbeit mit den vorhandenen Lohnungerechtigkeiten einsetzte. Das letzte Wort hatte die FAU Trier, die sich dem Publikum vorstellen und für ihre zukünftige Arbeit werben konnte. Sie konnte im Anschluss an den Vortrag neue Mitglieder gewinnen, was wir als größten Erfolg unseres gemeinsamen Abends ansehen.

Im Zuge des Vortrages kam es unter den Anwesenden zum Austausch über ihre Probleme bei der Lohnarbeit sowie ihre bisherigen Erfahrungen mit Arbeitskonflikten und Arbeitskämpfen. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Genoss*innen der FAU Trier konnten wir uns zusätzlich zum weiteren Vorgehen bei einem konkreten Arbeitskonflikt beratschlagen.

Es hat uns riesig gefreut, bei dieser „Hexenküche“ all die netten Menschen kennenlernen zu dürfen. Wir sehen weiteren Austausch- und Vernetzungstreffen mit der FAU Trier und der Plattform Trier gespannt entgegen.

Falls wir euer Interesse für die FAU Trier geweckt haben, könnt ihr sie über die E-Mail-Adresse fautr@fau.org oder direkt persönlich im 14-Tage-Rhythmus samstagvormittags im Infoladen Trier antreffen.

Vortrag: Einblicke in das Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung… diese Begriffe hört man immer wieder. Aber was ist das eigentlich?
In unserem Vortrag werden diese und weitere arbeitsrechtlichen Grundlagen erklärt. Auf viele Sachen hat man ein Anrecht, aber oft weiß man nur wenig Bescheid darüber. Der Vortrag richtet sich vorrangig an Studierende, die in ‚geringfügigen Arbeitsverhältnissen‘ arbeiten—sei es als Hiwi, im Laden, in der Gastro oder anderswo. Denn auch dort gelten diese Rechte.

Der Referent Klaus Weller ist ehemaliger Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft ver.di und Mitglied der FAU Pfalz/Saar.
Die Freie Arbeiter*innen Union (FAU) ist eine basisdemokratische Gewerkschaft, die sich in regionalen Syndikaten organisert.

Der Vortrag findet am 04.05.2023 um 17:15 am Saarbrücker Uni-Campus im AStA-Freiraum (A 4.4. zwischen Welcome-Center und Kartenbüro) statt. Wir freuen uns auf euch!

Solidarität leisten, politische Verfolgung verhindern. Kleine Solidaritätsaktion am „Tag der politischen Gefangenen“

Weltweit sind linke Aktivistinnen Repression und staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Daran soll der „Tag der politischen Gefangenen“, der am 18. März begangen wird, erinnern. Am 17.03.2023 hat sich die FAU Pfalz/Saar getroffen und an die aktuell im Knast sitzenden Genossinnen Briefe und Postkarten geschrieben und versendet. Wir nutzen dies als Möglichkeit solidarisch mit den gefangenen Menschen zu sein und zeigen ihnen, dass sie nicht vergessen sind. Die Solidarität mit politischen Gefangegen ist jedoch nicht auf diesen Tag zu beschränken, vielmehr muss sie stetig praktiziert werden. Die Möglichkeiten reichen vom Briefe schreiben bis hin zu Soli-Veranstaltungen und (Geld-) Spenden (sammeln). Wir möchten den 18. März als symbolischen Anlass nehmen, hierauf hinzuweisen.

Auf dem Bild wird die Zeitschrift der Roten Hilfe, „Wege durch die Wüste“ und „Wege durch den Knast“ gelesen. Alles gute Texte zum Thema Repression, wie man sie abwehrt und wie man damit umgeht

Da sich Linke gegen die Ungerechtigkeit der herrschenden Verhältnisse einsetzen, werden sie von Staaten als Gefahr betrachtet. Durch politische Justiz, staatliche Willkür sind sie von besonders harten Maßnahmen betroffen. Die Aktivist:innen sollen dadurch einerseits durch Drangsalierung, Verhaftungen, Isolation, Folter bis hin zum Tod in Haft zur Aufgabe ihrer politischen Aktivitäten gezwungen werden. Andererseits soll eine besonders harte Bestrafung der Abschreckung ihrer Mitstreiterinnen und der Restbevölkerung dienen. Dies gilt sowohl für parlamentarisch-demokratisch verfasste Staaten, als auch für diktatorische Staatskonzepte, wobei sich die Maßnahmen in quantitativer Hinsicht unterscheiden können. Aktuell sei hier an die Proteste in Iran erinnert. Aber auch in Deutschland wird seit Jahrzehnten die politische Aktivität linker Aktivistinnen mit Migrationsgeschichte unterbunden und kriminalisiert. Als Hebel dient hier nicht zuletzt das Aufenthaltsgesetz. Gegen Nazis zu kämpfen, wird hierzulande ebenfalls hart bestraft. Antifaschismus gilt in Deutschland nicht als staatliches Grundverständnis, sondern als verdächtig und „extremistisch“. Parallel dazu wurden und werden Nazi-Aktivitäten und staatlicher Rassismus jahrzehntelang nicht beachtet und verharmlost. Auch ein Klimaschutz, der sich nicht nach staatlichen Vorgaben richtet und seine politische Aktivität nicht auf den Gang zur Wahlurne alle vier Jahre beschränkt, wird in der zivilgesellschaftlich-konservativen Debatte als „Klima-Terrorismus“ diffamiert. Die staatliche Umsetzung solcher Feinderklärungen folgt auf dem Fuß: Gefährderansprachen und „Schutzhaft“ für Klimaaktivist*innen. – Die Gesetzesverschärfungen rund um die Strafprozessordnung und Polizeigesetze der Länder machen’s möglich.

Da hilft nur: selbstorganisierter Widerstand und gelebte Solidarität.

Auf der Webseite der Roten Hilfe (unter https://www.rote-hilfe.de/rechtshilfe-und-unterstuetzung/aussageverweigerung?id=84:wie-schreibe-ich-gefangenen) findet jeder Tipps zur praktischen Unterstützung Gefangener. Oft hilft bereits das Schreiben von Briefen an die Genossinnen oder das Schicken von Paketen, um die Tristess der Einkerkerung etwas aufzuhellen.

Jahreshauptversammlung

Am 13.11. fand die Versammlung bei den Vielfaltern in Kaiserslautern statt. Coronabedingt ist 2021 leider nicht viel passiert, aber 2022 wird viele Möglichkeiten zu gewerkschaftlicher Aktivität bieten. Zu lange wurde die Pandemie auf dem Rücken des schon vorher überlasteten Pflegepersonals ausgesessen. Darüber hinaus wird das Thema Homeoffice sicher die Arbeitswelt verändern – wie stark hängt vor allem von dem Willen der betroffenen Angestellten ab.

Da sich bei uns in der FAU personell einiges geändert hat wird 2022 auch für uns ein interessantes Jahr. Wir planen bereits einen Vortrag für Januar/Februar, dazu aber mehr sobald es Konkretes gibt. Wenn die Pandemie im Frühling abflaut werden auch die offenen Treffen der Ortsgruppen wieder aufgenommen.

Bis dahin bleibt gesund, kämpferisch und organisiert euch!

PS: Hier noch ein kleines Video der FAU Freiburg, über 10 Dinge die du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest

Leiharbeit vor dem Europäischen Gerichtshof

Einen gerichtlichen Erfolg konnten zum Jahresende noch die Kläger*innen für eine Aufwertung der Leiharbeit verbuchen. Zumindest wurde ein Etappensieg bei dem Kampf für die Gleichbezahlung von Leiharbeiter*innen im Entleiherbetrieb erreicht.

Nach vielen Leiharbeitsklagen auf Equal-Pay hat das BAG nunmehr die Rechtsfrage, ob der deutsche Weg zur Regelung der Leiharbeit durch Tarifverträge unter erheblicher Unterschreitung des Gleichheitsgebots insbesondere des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ mit europäischem Recht vereinbar ist, vorgelegt. So heißt es in der Presserklärung des BAG zum Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 AZR 143/19:

„Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.“

Der EuGH wird jetzt darüber entscheiden, ob der Tarifverträge mit dem Unionsrecht (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG) vereinbar ist. Das europäische Gericht wird sich im Besonderen mit der Frage beschäftigen, ob durch die Unterschreitung des Anspruchs auf gleichen Lohn durch den Tarifvertrag der Gesamtschutz der Richtlinie 2008/104/EG noch gewahrt ist. Soweit der EuGH den Gesamtschutz nicht als gewährleistet ansieht, besteht die Hoffnung, dass Leiharbeiternehmer*innen unmittelbar einen Anspruch auf gleichen Lohn haben, wie ihre Kollegen im Entleiherbetrieb.

Bis zu einer Entscheidung des EuGH raten wir Leiharbeiternehmer*innen zur Klage auf gleichen Lohn. Die Klage wird im Zweifel von den Arbeitsgericht bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Der Vorteil ist, dass die Ansprüche auf gleicher Lohn dann nicht mehr von den Ausschlussfristen erfasst werden, sodass der Kläger seine Ansprüche bei einer positiven Entscheidung auf Luxemburg behält. Insbesondere ausgeschiedene Leiharbeiter*innen oder Leiharbeiter*innen, die kurz vor einem Arbeitgeberwechsel stehen, sollte tätig werden und die Klage einreichen, um ihre möglichen Ansprüche auf höhere Löhne zu sichern.

Arbeitsschutzkontrollgesetz: Endlich Recht und Ordnung im Schlachthof?

Eine der wenigen positiven Folgen der Corona-Pandemie ist sicherlich, dass sie Licht auf die Arbeitsbedingungen in einer Branche warf, die in der Öffentlichkeit vorher kaum Beachtung gefunden hatte. Nach dem Corona-Ausbruch im Tönnies-Schlachthof in Gütersloh (NRW) konnten auch die Politikerinnen und Politiker der Regierungsparteien nicht mehr leugnen, was Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Initiativen im Umfeld der Branche schon lange gesagt haben: die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen sind unerträglich.

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Drei Leiharbeit-Klagen am 16. Dezember vor dem Bundesarbeitsgericht – Die FAU Pfalz/Saar wünscht den klagenden Leiharbeitern und LabourNet Germany viel Erfolg!

Anfang des Jahres hatte sich ein sich ein FAU-Mitglied aus der Pfalz an der Klage-Kampagne von LabourNet beteiligt. Die Klage hatte für Aufsehen gesorgt, da das Arbeitsgericht Kaiserslautern den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen wollte. Die Vorlage vor den EuGH ist erklärtes Ziel der Klage-Kampagne. Im EU-Recht gibt es eine Richtlinie zur Leiharbeit, die unter anderem zulässt, dass mittels Tarifverträgen vom Grundsatz des „Equal Pay“ abgewichen werden darf. Gleichzeitig darf aber laut der Richtlinie der »Gesamtschutz« des Leiharbeiters durch die Tarifverträge nicht verschlechtert werden. Was mit „Gesamtschutz“ gemeint ist, ist nicht konkret geklärt. Jedoch kann von „Gesamtschutz“ der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland bei massiven Verschlechterungen durch Tarifverträge nicht die Rede sein – die Leiharbeitstarife verstoßen also gegen EU-Recht.

Leider wurde die Klage von Kaiserslautern vor dem EuGH nicht verhandelt. Die beklagte Leiharbeitsfirma erklärte sich bereit dem Leiharbeiter den vollen Lohn zu zahlen und daraufhin sprach das Arbeitsgericht Kaiserslautern ein Anerkenntnisurteil, was im Grunde sagte: Der Leiharbeiter hat sein Geld bekommen es gibt keinen Grund mehr zu verhandeln. Dass die Leihfirma den vollen Lohn zahlte, zeigt, dass die Leiharbeitsbranche diese Klagen durchaus ernst nimmt.

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Lohnauszahlung in Bäckerei erreicht

Minijobberinnen und Minijobber haben oft mit scheinbar ungeregelten Arbeitsverhältnissen und dubiosem Verhalten ihrer Chefs zu kämpfen. So erging es auch einer Kollegin, die bei einem Bahnhofsbäcker in Kaiserslautern beschäftigt war.
Ihr Chef händigte den Beschäftigten keine Niederschrift ihres Arbeitsvertrages aus, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und verzögerte die Lohnauszahlungen ein ums andere Mal. Nachdem sie aus persönlichen Gründen gekündigt hatte, wendete sich die Minijobberin an die FAU Pfalz/Saar, um die Auszahlung des noch ausstehenden Lohns für einen ganzen Monat zu erreichen. Wir forderten den Chef daraufhin schriftlich auf, den fehlenden Betrag endlich zu zahlen. Nun hat er versprochen, dass er das Geld unserer Kollegin noch diese Woche auszahlt. Wir sind froh, dass wir der Kollegin zu ihrem Recht verhelfen konnten.
Wenn Ihr Minijober*innen kennt, die sich mit solchen oder ähnlichen Problemen herumschlagen, ermutigt sie gerne, sich auch an die gewerkschaftliche Beratung der FAU zu wenden (faukl-arbeitsrecht@fau.org oder 0163-8328758).

Nachbericht – ‚Wer hat, der gibt‘

Einen herzlichen Dank an alle, die am vergangenen Samstag zu unserer Aktion im Rahmen von ‚Wer hat, der gibt‚ gekommen sind!
Wir konnten bei schönstem Wetter mit einem Gläschen Sekt einige Menschen erreichen und das Kernanliegen, Vermögende, und nicht Arbeiter*innen zur Kasse zu bitten, näher bringen. Auch die Vorstellung des YouTube-Kanales ‚systemrelevant‚ war äußerst interessant. Wir können nur empfehlen, die Videos anzuschauen, in denen aus Sicht der Arbeitenden berichtet wird.

Insgesamt hoffen wir auf eine Fortführung und noch mehr Aufmerksamkeit für solche Aktionen, damit sich die Anliegen im Bewusstsein festsetzen.

Wer hat der gibt – Bundesweiter Aktionstag & systemrelevant-Sektempfang

Nach längerer Zeit, in der wir coronabedingt keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen konnten, wird es am 19. September zum bundesweiten Aktionstag des Bündnisses „Wer hat, der gibt“ einen Sektempfang mit Vorstellung des YouTube-Kanales „systemrelevant“ geben.
Wir sagen ganz klar: Für die Krise müssen die Reichen zahlen und nicht Arbeiter*innen!
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