Jahreshauptversammlung

Am 13.11. fand die Versammlung bei den Vielfaltern in Kaiserslautern statt. Coronabedingt ist 2021 leider nicht viel passiert, aber 2022 wird viele Möglichkeiten zu gewerkschaftlicher Aktivität bieten. Zu lange wurde die Pandemie auf dem Rücken des schon vorher überlasteten Pflegepersonals ausgesessen. Darüber hinaus wird das Thema Homeoffice sicher die Arbeitswelt verändern – wie stark hängt vor allem von dem Willen der betroffenen Angestellten ab.

Da sich bei uns in der FAU personell einiges geändert hat wird 2022 auch für uns ein interessantes Jahr. Wir planen bereits einen Vortrag für Januar/Februar, dazu aber mehr sobald es Konkretes gibt. Wenn die Pandemie im Frühling abflaut werden auch die offenen Treffen der Ortsgruppen wieder aufgenommen.

Bis dahin bleibt gesund, kämpferisch und organisiert euch!

PS: Hier noch ein kleines Video der FAU Freiburg, über 10 Dinge die du noch nicht über deinen Arbeitsvertrag wusstest

Leiharbeit vor dem Europäischen Gerichtshof

Einen gerichtlichen Erfolg konnten zum Jahresende noch die Kläger*innen für eine Aufwertung der Leiharbeit verbuchen. Zumindest wurde ein Etappensieg bei dem Kampf für die Gleichbezahlung von Leiharbeiter*innen im Entleiherbetrieb erreicht.

Nach vielen Leiharbeitsklagen auf Equal-Pay hat das BAG nunmehr die Rechtsfrage, ob der deutsche Weg zur Regelung der Leiharbeit durch Tarifverträge unter erheblicher Unterschreitung des Gleichheitsgebots insbesondere des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ mit europäischem Recht vereinbar ist, vorgelegt. So heißt es in der Presserklärung des BAG zum Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 AZR 143/19:

„Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.“

Der EuGH wird jetzt darüber entscheiden, ob der Tarifverträge mit dem Unionsrecht (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG) vereinbar ist. Das europäische Gericht wird sich im Besonderen mit der Frage beschäftigen, ob durch die Unterschreitung des Anspruchs auf gleichen Lohn durch den Tarifvertrag der Gesamtschutz der Richtlinie 2008/104/EG noch gewahrt ist. Soweit der EuGH den Gesamtschutz nicht als gewährleistet ansieht, besteht die Hoffnung, dass Leiharbeiternehmer*innen unmittelbar einen Anspruch auf gleichen Lohn haben, wie ihre Kollegen im Entleiherbetrieb.

Bis zu einer Entscheidung des EuGH raten wir Leiharbeiternehmer*innen zur Klage auf gleichen Lohn. Die Klage wird im Zweifel von den Arbeitsgericht bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Der Vorteil ist, dass die Ansprüche auf gleicher Lohn dann nicht mehr von den Ausschlussfristen erfasst werden, sodass der Kläger seine Ansprüche bei einer positiven Entscheidung auf Luxemburg behält. Insbesondere ausgeschiedene Leiharbeiter*innen oder Leiharbeiter*innen, die kurz vor einem Arbeitgeberwechsel stehen, sollte tätig werden und die Klage einreichen, um ihre möglichen Ansprüche auf höhere Löhne zu sichern.

Arbeitsschutzkontrollgesetz: Endlich Recht und Ordnung im Schlachthof?

Eine der wenigen positiven Folgen der Corona-Pandemie ist sicherlich, dass sie Licht auf die Arbeitsbedingungen in einer Branche warf, die in der Öffentlichkeit vorher kaum Beachtung gefunden hatte. Nach dem Corona-Ausbruch im Tönnies-Schlachthof in Gütersloh (NRW) konnten auch die Politikerinnen und Politiker der Regierungsparteien nicht mehr leugnen, was Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Initiativen im Umfeld der Branche schon lange gesagt haben: die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen sind unerträglich.

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Drei Leiharbeit-Klagen am 16. Dezember vor dem Bundesarbeitsgericht – Die FAU Pfalz/Saar wünscht den klagenden Leiharbeitern und LabourNet Germany viel Erfolg!

Anfang des Jahres hatte sich ein sich ein FAU-Mitglied aus der Pfalz an der Klage-Kampagne von LabourNet beteiligt. Die Klage hatte für Aufsehen gesorgt, da das Arbeitsgericht Kaiserslautern den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen wollte. Die Vorlage vor den EuGH ist erklärtes Ziel der Klage-Kampagne. Im EU-Recht gibt es eine Richtlinie zur Leiharbeit, die unter anderem zulässt, dass mittels Tarifverträgen vom Grundsatz des „Equal Pay“ abgewichen werden darf. Gleichzeitig darf aber laut der Richtlinie der »Gesamtschutz« des Leiharbeiters durch die Tarifverträge nicht verschlechtert werden. Was mit „Gesamtschutz“ gemeint ist, ist nicht konkret geklärt. Jedoch kann von „Gesamtschutz“ der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland bei massiven Verschlechterungen durch Tarifverträge nicht die Rede sein – die Leiharbeitstarife verstoßen also gegen EU-Recht.

Leider wurde die Klage von Kaiserslautern vor dem EuGH nicht verhandelt. Die beklagte Leiharbeitsfirma erklärte sich bereit dem Leiharbeiter den vollen Lohn zu zahlen und daraufhin sprach das Arbeitsgericht Kaiserslautern ein Anerkenntnisurteil, was im Grunde sagte: Der Leiharbeiter hat sein Geld bekommen es gibt keinen Grund mehr zu verhandeln. Dass die Leihfirma den vollen Lohn zahlte, zeigt, dass die Leiharbeitsbranche diese Klagen durchaus ernst nimmt.

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Lohnauszahlung in Bäckerei erreicht

Minijobberinnen und Minijobber haben oft mit scheinbar ungeregelten Arbeitsverhältnissen und dubiosem Verhalten ihrer Chefs zu kämpfen. So erging es auch einer Kollegin, die bei einem Bahnhofsbäcker in Kaiserslautern beschäftigt war.
Ihr Chef händigte den Beschäftigten keine Niederschrift ihres Arbeitsvertrages aus, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und verzögerte die Lohnauszahlungen ein ums andere Mal. Nachdem sie aus persönlichen Gründen gekündigt hatte, wendete sich die Minijobberin an die FAU Pfalz/Saar, um die Auszahlung des noch ausstehenden Lohns für einen ganzen Monat zu erreichen. Wir forderten den Chef daraufhin schriftlich auf, den fehlenden Betrag endlich zu zahlen. Nun hat er versprochen, dass er das Geld unserer Kollegin noch diese Woche auszahlt. Wir sind froh, dass wir der Kollegin zu ihrem Recht verhelfen konnten.
Wenn Ihr Minijober*innen kennt, die sich mit solchen oder ähnlichen Problemen herumschlagen, ermutigt sie gerne, sich auch an die gewerkschaftliche Beratung der FAU zu wenden (faukl-arbeitsrecht@fau.org oder 0163-8328758).

Nachbericht – ‚Wer hat, der gibt‘

Einen herzlichen Dank an alle, die am vergangenen Samstag zu unserer Aktion im Rahmen von ‚Wer hat, der gibt‚ gekommen sind!
Wir konnten bei schönstem Wetter mit einem Gläschen Sekt einige Menschen erreichen und das Kernanliegen, Vermögende, und nicht Arbeiter*innen zur Kasse zu bitten, näher bringen. Auch die Vorstellung des YouTube-Kanales ‚systemrelevant‚ war äußerst interessant. Wir können nur empfehlen, die Videos anzuschauen, in denen aus Sicht der Arbeitenden berichtet wird.

Insgesamt hoffen wir auf eine Fortführung und noch mehr Aufmerksamkeit für solche Aktionen, damit sich die Anliegen im Bewusstsein festsetzen.

Wer hat der gibt – Bundesweiter Aktionstag & systemrelevant-Sektempfang

Nach längerer Zeit, in der wir coronabedingt keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen konnten, wird es am 19. September zum bundesweiten Aktionstag des Bündnisses „Wer hat, der gibt“ einen Sektempfang mit Vorstellung des YouTube-Kanales „systemrelevant“ geben.
Wir sagen ganz klar: Für die Krise müssen die Reichen zahlen und nicht Arbeiter*innen!
Zur Veranstaltung

Leiharbeitsfirma knickt ein – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit zugestanden

Nachdem das Arbeitsgericht Kaiserslautern die Klage eines ehemaligen Leiharbeiters gegen seine schlechtere Bezahlung, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat, erkennt das Unternehmen nun an, dass ein voller Lohnanspruch besteht. Die Anwälte des Unternehmens haben dies dem Gericht mitgeteilt und wollen so ein sog. Anerkenntnisurteil erwirken, was zur Folge hätte, dass der Fall nicht vor dem EuGH behandelt werden würde. Der Kläger, Gewerkschaftsmitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Pfalz/Saar und sein Anwalt wollen das Gericht davon überzeugen, dass der Fall trotz des Angebotes vor dem höchsten europäischen Arbeitsgericht verhandelt werden muss. Grund ist, dass nur auf dieser Ebene geklärt werden kann, ob die deutsche Praxis der systematischen Benachteiligung von Leiharbeitskräften als illegal gelten kann. Der Leiharbeiter hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen.

„Das Angebot zeigt ganz deutlich, dass auf Seiten der Unternehmer eine große Angst vor der Vorlage dieses und ähnlicher Fälle vor das EuGH herrscht. Wir sind überzeugt davon, dass dort die Vorgehensweise in Deutschland als illegal entlarvt wird. Auch wenn das Angebot einen juristischen Sieg bedeutet, der Leiharbeiterinnen und -arbeitern zeigt, dass 100% Lohn eingeklagt werden kann, wollen wir natürlich die momentane Praxis lieber gleich gerichtlich verbieten lassen. Sonst sind Arbeiterinnen und Arbeiter immer auf den Klageweg angewiesen um das zu bekommen, was ihnen zusteht.“ äußert sich David Jung, Pressesprecher der FAU Pfalz/Saar. „Wir wollen als Gewerkschaft weitere Leiharbeiter ermutigen, mit uns ihr Recht einzuklagen, bis dies endlich nicht mehr notwendig ist.“

Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern war der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.
Prof. Dr. Däubler hat schon eine Stellungnahme veröffentlicht.

Leiharbeiter*innen sind aufgerufen, sich bei uns oder Labournet zu melden. Wir vermitteln Kontakte zu einem Anwalt und helfen beim Einklagen des Lohns.

FAU Kaiserslautern: Umbenennung in FAU Pfalz/Saar

Die FAU Kaiserslautern ändert ihren Namen in FAU Pfalz/Saar.
Grund für die Umbenennung ist, dass unsere Mitglieder aus den gesamten Regionen Pfalz und Saarland kommen, darunter neben Kaiserslautern etwa Neustadt an der Weinstraße, Homburg, Saarbrücken und Landau. Auch unsere Aktivitäten beschränken sich nicht nur auf Kaiserslautern. Mit der Namensänderung wollen wir dem Rechnung tragen und zugleich Interessierte aus der gesamten Region ansprechen.


Wichtiger Etappensieg bei Leiharbeitsklage

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat heute entschieden, den Fall eines ehemaligen Leiharbeiters, der gegen seine schlechtere Bezahlung geklagt hatte, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Leiharbeiter, ein Mitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern, hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen, und nach einigen Monaten Klage dagegen eingelegt. In der Verhandlung stellte der Richter fest, dass vor deutschen Gerichten kontrovers diskutiert werde, ob diese Ungleichbehandlung mit der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit vereinbar sei.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob die deutsche Rechtslage, die die systematische Unterbezahlung von Leiharbeitern ermöglicht, Bestand haben kann. „Das heutige Ergebnis vor dem Arbeitsgericht ist ein wichtiger Schritt!“ freut sich David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern. „Wir sind der Ansicht, dass innerhalb eines Betriebes der Grundsatz ‚Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn‘ gelten muss. Wir hoffen, dass der EuGH unserer Argumentation folgt und der Ausbeutung durch Leiharbeit in Deutschland einen Riegel vorschiebt.“
Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern ist der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.