Wichtiger Etappensieg bei Leiharbeitsklage

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat heute entschieden, den Fall eines ehemaligen Leiharbeiters, der gegen seine schlechtere Bezahlung geklagt hatte, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der Leiharbeiter, ein Mitglied der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern, hatte für seine Tätigkeiten in der Entsorgung 4€ in der Stunde weniger bezahlt bekommen als fest angestellte Kollegen, und nach einigen Monaten Klage dagegen eingelegt. In der Verhandlung stellte der Richter fest, dass vor deutschen Gerichten kontrovers diskutiert werde, ob diese Ungleichbehandlung mit der europäischen Richtlinie zur Leiharbeit vereinbar sei.
Der EuGH muss jetzt entscheiden, ob die deutsche Rechtslage, die die systematische Unterbezahlung von Leiharbeitern ermöglicht, Bestand haben kann. „Das heutige Ergebnis vor dem Arbeitsgericht ist ein wichtiger Schritt!“ freut sich David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern. „Wir sind der Ansicht, dass innerhalb eines Betriebes der Grundsatz ‚Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn‘ gelten muss. Wir hoffen, dass der EuGH unserer Argumentation folgt und der Ausbeutung durch Leiharbeit in Deutschland einen Riegel vorschiebt.“
Die Klage ist Teil einer Kampagne des prominenten Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler und des Netzwerks LabourNet Germany. In diesem Zusammenhang sind bisher bereits drei ähnliche Fälle von Leiharbeiter*innen vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig. Der Fall aus Kaiserslautern ist der erste, bei dem eine Vorlage an den EuGH erreicht wurde.

Kammertermin Leiharbeitsklage

Am Montag den 25. Mai um 10.30 Uhr findet im Fall eines Leiharbeiters, der auf Gleichbehandlung klagt, am Arbeitsgericht Kaiserslautern der Kammertermin statt. Der Kollege, der Mitglied der FAU Kaiserslautern ist, hatte Klage gegen ungleiche Bezahlung eingereicht. Für seine Arbeit bei einem privaten Müllentsorgungsunternehmen hatte er 4€ pro Stunde weniger verdient als seine fest angestellten Kollegen. Ziel der FAU ist ein Grundsatzurteil, dass der Ausbeutung von Leiharbeitern als billiger Arbeitskraft einen Riegel vorschiebt. Die Klage ist Teil einer Kampagne des Arbeitsrechtlers Prof. Dr. Wolfgang Däubler und des Netzwerks Labournet, die eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erreichen wollen.

Die FAU Kaiserslautern bittet um solidarische Verbreitung dieser und anderer Berichte, um die Kampagne gegen die Ausbeutung von Leiharbeitern zu unterstützen.

Plakataktionen zum1. Mai in Pfalz und Saarpfalz

Am gestrigen 1. Mai waren FAU-Mitglieder in der Pfalz und Saarpfalz unterwegs. In den Städten Neustadt/Weinstraße, Kaiserslautern und Homburg/Saar wurde die 1. Mai Zeitung der FAU in Briefkästen geworfen und Plakate aufgehängt. Auf den Plakaten wird unsere gewerkschaftliche Beratung beworben, außerdem rufen wir Arbeiterinnen und Arbeiter dazu auf, Gewerkschafts-Mitglieder zu werden.

Corona: Arbeitsrechtliches FAQ

Alleine aufgrund der Pandemie verlieren wir unsere normalen Rechte als Lohnabhängige nicht. Wende dich an deine Gewerkschaft, wenn es zu Lohnausfällen oder Kündigungen kommt!

Das Arbeitsrechtliche FAQ findet ihr hier: Arbeitsrechtliches FAQ.

Weitere Links zum Thema:

Arbeitsrechte während der Corona Pandemie (FAU Marburg)

7 Fragen zu Corona und Mitbestimmung – für Betriebsräte (BUND Verlag)

7 Fragen zum Coronavirus im Betrieb (BUND Verlag)

Wir stehen auch bei Fragen in arbeitsrechtlichen und gewerkschaftlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Ihr könnt uns per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

Kontakt:
faukl-arbeitsrecht@fau.org oder 0163-8328758

 

 

Gütetermin der Leiharbeitsklage in Kaiserslautern endet ohne Einigung

Am Arbeitsgericht Kaiserslautern fand heute  in der Klage eines Mitglieds der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern gegen eine Leiharbeitsfirma die Güteverhandlung statt.

Der Kollege hatte für seine Arbeit bei einem regionalem Müllentsorgungsunternehmen 4€ in der Stunde weniger bekommen, als die festangestellten Mitarbeiter – auf diese Differenz hat er nun vor Gericht Anspruch erhoben. Seine Klage ist Teil einer Kampagne für die Gleichbehandlung von Leiharbeitern, die vom gewerkschaftsnahen Netzwerk labournet bundesweit geführt wird.

Schon vor dem Gütetermin hatte die beklagte Leiharbeitsfirma unserem Kollegen einen Vergleich im Umfang von 50% des geforderten Fehlbetrags angeboten. Dieses Angebot hat er abgelehnt. „Ziel der Klage ist es, eine Grundsatzentscheidung für die gleiche Bezahlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zu erreichen“, stellte David Jung, Pressesprecher der FAU Kaiserslautern, nach dem Gütetermin klar. „Eine Einigung, die die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitern beibehält, ist deshalb für uns keine Lösung. Das Angebot zeigt uns aber, dass es für Leiharbeiter nicht aussichtslos ist, sich gegen ihre Ausbeutung zu wehren.“

Da keine Einigung zustande kam, muss das Arbeitsgericht auf einem Kammertermin über die Forderungen des Leiharbeiters entscheiden. Dieser wird am 25. Mai in Kaiserslautern stattfinden. Ein ähnlicher Fall ist gegenwärtig am Bundesarbeitsgericht in Erfurt anhängig. Das Netzwerk labournet erwartet, dass er dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird.

Leiharbeits-Klage vor Gericht am 05. März *Terminänderung*

Achtung: Der Verhandlungstermin wurde vom Gericht verschoben. Untenstehend die aktualisierten Daten.

Im Fall der Klage eines FAU-Mitglieds und ehemaligen Leiharbeiters auf gleichen Lohn (s. Beitrag hier) wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern der Zeitpunkt der Güteverhandlung fixiert. Sie findet am 05.03. um 11.20 Uhr im Saal 3 des Justizzentrum Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24) statt. Bei einer Güteverhandlung soll die Möglichkeit einer Einigung der beiden Parteien erörtert werden, es wird noch kein Urteil gesprochen.

Dieser Gerichtstermin ist öffentlich, daher ruft die FAU alle Unterstützer unseres Anliegens zu solidarischer Prozessbegleitung auf.

Leiharbeiter klagt auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit

Die Freie Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU) Kaiserslautern begleitet die Klage eines Mitglieds gegen eine Zeitarbeitsfirma. Der 28-jährige Kollege arbeitete seit November bei einem privaten Entsorgungsunternehmen in der Region Kaiserslautern als Leiharbeiter. Für die körperlich anstrengende Arbeit, wie dem Leeren von Senkkästen oder die Entsorgung von Papiermüll und Gelben Säcken, erhielt er von seiner Zeitarbeitsfirma einen Lohn knapp über dem Mindestlohn – fast 4 Euro pro Stunde weniger als die festangestellten Kollegen. Jetzt hat er am Arbeitsgericht Kaiserslautern eine Klage auf gleiche Bezahlung eingereicht.

„Die Leiharbeitsbranche boomt, aber nur auf dem Rücken der Beschäftigten“, kritisiert David Jung, Pressesekretär der FAU Kaiserslautern. „Wir sind nicht bereit, den Missbrauch der Leiharbeit zu dulden, deshalb unterstützen wir die Klage unseres Kollegen auf gleiche Bezahlung.“

Laut Gesetz stehen Leiharbeitern die gleichen Arbeitsbedingungen zu wie Festangestellten. Durch Tarifvertrag ist es jedoch möglich davon nach unten abzuweichen. Der renommierte Arbeitsrechtler für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Dr. Wolfgang Däubler, sieht in der Ungleichbehandlung von Leiharbeitern einen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Däubler hat zusammen mit dem gewerkschaftsnahen Netzwerk „Labournet“ eine Kampagne ins Leben gerufen, für die auch in der ZDF-Sendung „Die Anstalt“ geworben wurde. Die Kampagne unterstützt Leiharbeiter, die bereit sind auf gleichen Lohn zu klagen, juristisch und finanziell. Ziel ist, eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof zu erreichen und dort die Unrechtmäßigkeit der schlechteren Bezahlung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern feststellen zu lassen. Von den anderen anhängigen Klagen der Kampagne liegt eine bereits vor dem Bundesarbeitsgericht, der Prozesstermin wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.

Links & Hintergründe:

https://www.labournet.de/category/politik/alltag/leiharbeit/

Link zur ZDF-Sendung „Die Anstalt“, die über die Kampagne berichtet hat:

https://youtu.be/7yrFHWBuWzg?t=1044

Das Netzwerk „Labournet“ sammelt Spenden für die klagenden Leiharbeiter. Spendenaufruf und Kontodaten finden sich hier:
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/05/Spendenaufruf_EuGH-Klage.pdf

Trefft die FAU – die Möglichkeit zum Kennenlernen

In unregelmäßigen Abständen treffen wir uns in lockerer Runde zum quatschen, debattieren, trinken, feiern… Kommt vorbei, lernt uns kennen – wir freuen uns auf Euch!

Zum Jahresauftakt treffen wir uns am Sonntag den 02. Februar zum späten Frühstück von 10:00 bis 14:00 Uhr, im Eselsohr Kaiserslautern.
Infos auch hier: https://pfalzsaar.fau.org/events/trefft-die-fau-kaiserslautern-3/.

Alle Interessierten, Freund*innen und natürlich Mitglieder der FAU sind herzlich eingeladen.
Wer kommt, bringt bitte etwas mit ?

Lehrkräftestreik in Polen

In Polen streiken gerade große Teile der Lehrer*innen an Schulen und Kindergärten.

Zum einen geht es um Lohnerhöhungen, da die Löhne im Bildungssektor weit unterhalb des nationalen Durchschnittseinkommens liegen.
Zum anderen protestieren die Lehrkräfte gegen die Bildungsreform von 2017, die weitreichende Folgen für die Angestellten hatte.Mehr Informationen findet Ihr in der Direkten Aktion.

Viele Lehrkräfte sind Mitglieder unserer Schwestergewerkschaft OZZ Inicjatywa Pracownicza, weshalb die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union die Aktionen auch mit Streikgeldern unterstützt.
Auch privat kann man sich unter https://zrzutka.pl/en/uccyrn beteiligen.