Spendenaufruf— Arbeitskampf der FAU Heidelberg unterstützen!

Liebe Genoss*innen;

die Mitglieder der Freien Arbeiterinnen Union Heidelberg (FAU), bemühen sich seit der Gründung des Syndikates 2019 um eine solidarische Basisgewerkschaftsarbeit jenseits der großen DGB-Gewerkschaften. Mit Herzblut, Pragmatismus und solidarischer Grundhaltung, basteln sie an einer Gewerkschaft gegenseitiger Hilfe von unten. Von Arbeiterinnen für Arbeiterinnen. Ohne Funktionärinnen. Und mit so wenig Bürokratie als möglich.

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Solidarität mit Bäuer:innenprotesten und GdL-Streik!

Januar 2, 2024 von Grüne Gewerke

Solidarität mit Bäuer:innenprotesten und GdL-Streik!

Als Initiative Grüne Gewerke innerhalb der Basisgewerkschaftsföderation FAU¹ erklären wir, Arbeiter:innen aus Landwirtschaft, Gartenbau, Forst und Umweltberufen, unsere entschiedene Solidarität mit den Protesten gegen die Beschlüsse zur Streichung von Agrardieselrückvergütung und Kfz-Steuerbefreiung. Es ist ein Unding – wenn auch leider nicht verwunderlich – dass die Regierung den Rotstift bei dieser lebenswichtigen und seit Jahrzehnten von Existenzängsten, Überarbeitung und Prekarisierung geprägten Branche ansetzt, während beispielsweise schädliche Sektoren wie die Aufrüstung unangetastet bleiben – ebenso wie die Vermögen der Reichen.

Die aktuelle politische Auseinandersetzung ist dabei keine um das Thema Klimaschutz. Die Streichung dieser landwirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen wird die Landwirtschaft nicht ökologischer gestalten, weil sie keinerlei Spielraum für eine Umstellung der Produktion hin zu weniger Treibstoffeinsatz schafft, ihn eher noch nimmt. Ökologische Weichen versuchten verschiedene landwirtschaftliche Akteur:innen in den letzten Jahren selbst zu stellen, bspw. mit der Arbeit der Borchert-Komission und der Zukunfts-Kommission Landwirtschaft. All diese Vorschläge wurden von verschiedenen Regierungen ignoriert. Die aktuelle politische Auseinandersetzung ist für uns daher vor allem ein Versuch, Krisenkosten auf die Landwirtschaftsbranche abzuwälzen. Wir fordern eine klare Rücknahme der Streichungen!

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FAU Pfalz / Saar bei der „Hexenküche“ in Trier

Ein Gespenst geht um in Trier – das Gespenst des Anarcho-Syndikalismus. Dort bildet sich ein neues FAU Syndikat und wir von der FAU Pfalz / Saar hatten die Freude, unsere Genoss*innen bei ihrem Aufbau zu unterstützen.

Drei unserer Genossinnen hielten am 25.06.23 einen Vortrag in der Scheinbar Trier, um unsere basisdemokratische Gewerkschaftsarbeit in der FAU vorzustellen. Zum Event „Hexenküche“ eingeladen hatte Die Plattform Trier. Die „Hexenküche“ ist ein Format der Plattform, bei dem es neben einem inhaltlichen Input auch köstliches, veganes Essen gibt. Dabei werden bei dem Konzept der „Hexenküche“ gleich die immer noch in der Mehrheitsgesellschaft dominanten Geschlechterrollen mit auf den Kopf gestellt: die Cis-Männer machen die Care-Arbeit, während FLINTA Personen für den Inhalt verantwortlich sind.

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Leiharbeit vor dem Europäischen Gerichtshof

Einen gerichtlichen Erfolg konnten zum Jahresende noch die Kläger*innen für eine Aufwertung der Leiharbeit verbuchen. Zumindest wurde ein Etappensieg bei dem Kampf für die Gleichbezahlung von Leiharbeiter*innen im Entleiherbetrieb erreicht.

Nach vielen Leiharbeitsklagen auf Equal-Pay hat das BAG nunmehr die Rechtsfrage, ob der deutsche Weg zur Regelung der Leiharbeit durch Tarifverträge unter erheblicher Unterschreitung des Gleichheitsgebots insbesondere des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ mit europäischem Recht vereinbar ist, vorgelegt. So heißt es in der Presserklärung des BAG zum Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 AZR 143/19:

„Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.“

Der EuGH wird jetzt darüber entscheiden, ob der Tarifverträge mit dem Unionsrecht (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 der Richtlinie 2008/104/EG) vereinbar ist. Das europäische Gericht wird sich im Besonderen mit der Frage beschäftigen, ob durch die Unterschreitung des Anspruchs auf gleichen Lohn durch den Tarifvertrag der Gesamtschutz der Richtlinie 2008/104/EG noch gewahrt ist. Soweit der EuGH den Gesamtschutz nicht als gewährleistet ansieht, besteht die Hoffnung, dass Leiharbeiternehmer*innen unmittelbar einen Anspruch auf gleichen Lohn haben, wie ihre Kollegen im Entleiherbetrieb.

Bis zu einer Entscheidung des EuGH raten wir Leiharbeiternehmer*innen zur Klage auf gleichen Lohn. Die Klage wird im Zweifel von den Arbeitsgericht bis zu einer Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Der Vorteil ist, dass die Ansprüche auf gleicher Lohn dann nicht mehr von den Ausschlussfristen erfasst werden, sodass der Kläger seine Ansprüche bei einer positiven Entscheidung auf Luxemburg behält. Insbesondere ausgeschiedene Leiharbeiter*innen oder Leiharbeiter*innen, die kurz vor einem Arbeitgeberwechsel stehen, sollte tätig werden und die Klage einreichen, um ihre möglichen Ansprüche auf höhere Löhne zu sichern.

Arbeitsschutzkontrollgesetz: Endlich Recht und Ordnung im Schlachthof?

Eine der wenigen positiven Folgen der Corona-Pandemie ist sicherlich, dass sie Licht auf die Arbeitsbedingungen in einer Branche warf, die in der Öffentlichkeit vorher kaum Beachtung gefunden hatte. Nach dem Corona-Ausbruch im Tönnies-Schlachthof in Gütersloh (NRW) konnten auch die Politikerinnen und Politiker der Regierungsparteien nicht mehr leugnen, was Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Initiativen im Umfeld der Branche schon lange gesagt haben: die Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen sind unerträglich.

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Drei Leiharbeit-Klagen am 16. Dezember vor dem Bundesarbeitsgericht – Die FAU Pfalz/Saar wünscht den klagenden Leiharbeitern und LabourNet Germany viel Erfolg!

Anfang des Jahres hatte sich ein sich ein FAU-Mitglied aus der Pfalz an der Klage-Kampagne von LabourNet beteiligt. Die Klage hatte für Aufsehen gesorgt, da das Arbeitsgericht Kaiserslautern den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen wollte. Die Vorlage vor den EuGH ist erklärtes Ziel der Klage-Kampagne. Im EU-Recht gibt es eine Richtlinie zur Leiharbeit, die unter anderem zulässt, dass mittels Tarifverträgen vom Grundsatz des „Equal Pay“ abgewichen werden darf. Gleichzeitig darf aber laut der Richtlinie der »Gesamtschutz« des Leiharbeiters durch die Tarifverträge nicht verschlechtert werden. Was mit „Gesamtschutz“ gemeint ist, ist nicht konkret geklärt. Jedoch kann von „Gesamtschutz“ der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland bei massiven Verschlechterungen durch Tarifverträge nicht die Rede sein – die Leiharbeitstarife verstoßen also gegen EU-Recht.

Leider wurde die Klage von Kaiserslautern vor dem EuGH nicht verhandelt. Die beklagte Leiharbeitsfirma erklärte sich bereit dem Leiharbeiter den vollen Lohn zu zahlen und daraufhin sprach das Arbeitsgericht Kaiserslautern ein Anerkenntnisurteil, was im Grunde sagte: Der Leiharbeiter hat sein Geld bekommen es gibt keinen Grund mehr zu verhandeln. Dass die Leihfirma den vollen Lohn zahlte, zeigt, dass die Leiharbeitsbranche diese Klagen durchaus ernst nimmt.

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Lohnauszahlung in Bäckerei erreicht

Minijobberinnen und Minijobber haben oft mit scheinbar ungeregelten Arbeitsverhältnissen und dubiosem Verhalten ihrer Chefs zu kämpfen. So erging es auch einer Kollegin, die bei einem Bahnhofsbäcker in Kaiserslautern beschäftigt war.
Ihr Chef händigte den Beschäftigten keine Niederschrift ihres Arbeitsvertrages aus, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und verzögerte die Lohnauszahlungen ein ums andere Mal. Nachdem sie aus persönlichen Gründen gekündigt hatte, wendete sich die Minijobberin an die FAU Pfalz/Saar, um die Auszahlung des noch ausstehenden Lohns für einen ganzen Monat zu erreichen. Wir forderten den Chef daraufhin schriftlich auf, den fehlenden Betrag endlich zu zahlen. Nun hat er versprochen, dass er das Geld unserer Kollegin noch diese Woche auszahlt. Wir sind froh, dass wir der Kollegin zu ihrem Recht verhelfen konnten.
Wenn Ihr Minijober*innen kennt, die sich mit solchen oder ähnlichen Problemen herumschlagen, ermutigt sie gerne, sich auch an die gewerkschaftliche Beratung der FAU zu wenden (faukl-arbeitsrecht@fau.org oder 0163-8328758).

Nachbericht – ‚Wer hat, der gibt‘

Einen herzlichen Dank an alle, die am vergangenen Samstag zu unserer Aktion im Rahmen von ‚Wer hat, der gibt‚ gekommen sind!
Wir konnten bei schönstem Wetter mit einem Gläschen Sekt einige Menschen erreichen und das Kernanliegen, Vermögende, und nicht Arbeiter*innen zur Kasse zu bitten, näher bringen. Auch die Vorstellung des YouTube-Kanales ‚systemrelevant‚ war äußerst interessant. Wir können nur empfehlen, die Videos anzuschauen, in denen aus Sicht der Arbeitenden berichtet wird.

Insgesamt hoffen wir auf eine Fortführung und noch mehr Aufmerksamkeit für solche Aktionen, damit sich die Anliegen im Bewusstsein festsetzen.

Wer hat der gibt – Bundesweiter Aktionstag & systemrelevant-Sektempfang

Nach längerer Zeit, in der wir coronabedingt keine öffentlichen Veranstaltungen durchführen konnten, wird es am 19. September zum bundesweiten Aktionstag des Bündnisses „Wer hat, der gibt“ einen Sektempfang mit Vorstellung des YouTube-Kanales „systemrelevant“ geben.
Wir sagen ganz klar: Für die Krise müssen die Reichen zahlen und nicht Arbeiter*innen!
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