Gewerkschaftliche & arbeitsrechtliche Schulungsreihe 1: Individuelles Arbeitsrecht

Am Samstag fand der erste Teil unserer FAU- internen gewerkschaftlichen & arbeitsrechtlichen Schulungsreihe statt.

Thema war das individuelle Arbeitsrecht. In einer 6-stündigen Schulung wurde den Teilnehmern von Klaus Weller (Referent für Arbeitsrecht) die Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts erläutert. Das Seminar gab einen Überblick über die rechtlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zu seiner Beendigung.

Konkret ging es um den Arbeitsvertrag, Vergütung, Urlaub, Entgeltfortzahlung, das Arbeitszeitgesetz, sowie das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Außerdem wurde auf die verschiedenen Arten von Kündigungen eingegangen und die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
Ziel unserer Schulungsreihe ist es, unseren Mitgliedern in ihrer Rolle als ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaftsmitgliedern ein Grundwissen zu vermitteln, das es ihnen ermöglichen soll, Zusammenhänge zu verstehen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.

In den Monaten November und Dezember werden weitere Schulungen folgen. Themen sind Organizing (Aufbau betrieblicher Basisstrukturen), sowie das kollektive Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifverträge, Gewerkschaftsrechte, Streikrecht etc.).

Die FAU bietet eine kostenlose gewerkschaftliche Erstberatung an, bei der wir mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zusammen arbeiten.

Gewerkschaftliche Beratung startet

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