Im Fall der Klage eines FAU-Mitglieds und ehemaligen Leiharbeiters auf gleichen Lohn (s. Beitrag hier) wurde vom Arbeitsgericht Kaiserslautern der Zeitpunkt der Güteverhandlung fixiert. Sie findet am 27.02. um 13.10 Uhr im Saal 11 des Justizzentrum Kaiserslautern (Bahnhofstr. 24) statt. Bei einer Güteverhandlung soll die Möglichkeit einer Einigung der beiden Parteien erörtert werden, es wird noch kein Urteil gesprochen.
Dieser Gerichtstermin ist öffentlich, daher ruft die FAU alle Unterstützer unseres Anliegens zu solidarischer Prozessbegleitung auf.
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